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Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende damit wir noch effektiver jungen, alten, kranken,behinderten, benachteiligten und ausgegrenzten Menschen helfen können.
Wenn Sie sich für eine Unterstützung entscheiden, wird die Brigitte-Kressner-Stiftung Ihre Spende satzungsgemäß zur Unterstützung von Einrichtungen, Einzelpersonen oder Projekten verwenden.
Auch werthaltige Sachspenden sind uns willkommen. Sprechen Sie uns hierzu an.
Die Stiftung ist als “gemeinnützig“ anerkannt, so dass Sie nach heutiger Gesetzeslage Ihren Spendenbetrag bis zur Höhe von 20% ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben nach § 10b Abs.1 EStG zur Steuerersparnis beim Finanzamt geltend machen können. Bis zu einer Höhe von € 200,-- gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) Für die steuerliche Berücksichtigung höherer Beträge erhalten Sie, sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist, nach Zuwendungseingang eine anerkannte Spendenquittung.
Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich auch für Beträge unter € 200,-- eine Spendenquittung.
Als besondere Leistung bieten wir Ihnen bei Spendenbeträgen über € 1.000,-- eine Mitsprache für den Einsatz des Spendenbetrags im Sinne unserer Satzung an.
Rückfragen zu dieser Leistung beantworten wir Ihnen gern und freuen uns auf Ihre “Kontaktaufnahme“ in schriftlicher oder telefonischer Form, bzw. per Email.
Nutzen Sie unser Spendenkonto bei der:
Hamburger Sparkasse (Haspa)
Konto-Nr. 1 294 126 022
BLZ 200 505 50
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