Brigtte-Kreßner-Stiftung
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Zweck und Ziele
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, die körperlich und/oder geistig behindert sind, sowie die Unterstützung junger und älterer Menschen bei denen besonderer Förderungs- und Betreuungsbedarf besteht.

Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:

a) Hilfestellung und Unterstützung jüngerer und älterer Menschen im alltäglichen
   Leben bei Eingliederungs-, bzw. Wiedereingliederungsmaßnahmen
   z.B. - Übernahme von schulischen, beruflichen Ausbildungskosten,
   von Schulgeld, von Nachhilfekosten, von Kosten für Lernhilfen,

b) organisieren von persönlicher Betreuung und Beratung
   z.B. - Übernahme von Beratungs- und Betreuungskosten,
   - Vermittlung und Kostenübernahme von Helfern,

c) Unterstützung bei Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen
   z.B. - Kostenübernahme von Bildungsarbeit unterschiedlichster Bildungs-
   träger zur Förderung benachteiligter oder behinderter Menschen jeden Alters,
   - Beteiligung an Intergrationsmaßnahmen von ausgegrenzten und aus sozial
   schwachen Verhältnissen kommenden Jugendlichen,

d) Unterhaltung einer eigenen Wohn- und Betreuungseinrichtung
   z.B. - Zahlung von Zuschüssen für besondere Förderung zur Wiedereingliederung
   bzw. das Führen eines weitgehend selbständigen Lebens,
   - Kostenübernahme von Projekten zu gemeinsamen Aktivitäten und zum
   Zusammenleben von Jung und Alt

e) Unterstützung von Bildungs-, Gesundheits- und Integrationseinrichtungen
   z.B. - Kostenübernahme von Einrichtungen zur Kindererziehung,
   von Kursen zur Sprachförderung und von Kursen an Volkshochschulen,
   - Unterstützung von Altenpflege-Einrichtungen, Hospizen,
   - Beteiligung an Investitionen die der Gesundheitsförderung dienen,
   - Unterstützung von Begegnungsstätten, Jugend- und Altentreffs,
   - Förderung von Kindertagesstätten, Kindergärten und Integrations-Kitas,

f) Beschaffung von technischen, kommunikativen und gesundheitsfördernden
   Geräten
   z.B. - Beteiligung an den Beschaffungskosten von Kinderspielplatzausstattung,
   - Übernahme oder Zuschüsse zu Beschaffungskosten von Hilfsmitteln
   für Ältere und Behinderte in Wohnbereichen,
   - Ausstattung von Jugendtreffs (Sport- und Spielgeräte)
   - Beschaffung Unterhaltungsgeräten wie: Fernsehgeräte, DVD-Player,
   Computer für Begegnungsstätten, Jugendeinrichtungen, Altenheime,
   - Kostenübernahme für die Einrichtung und den Betrieb eines Internetzugangs
   in den vorstehenden Einrichtungen,
   - Beschaffung von Sportgeräten fürJung und Alt, sowie spezieller Wohnungs-
   ausstattung (spezielles Pflegebett, Spezialmatratzen, Aufstehhilfen,usw.)
   - Unterstützung bei der Beschaffung medizinischer Hilfsmittel,

 © 2013 - 2020 Brigitte-Kreßner-Stiftung  | Letzte Aktualisierung am 19.12.2023 |  Heute ist der 24.11.2024  |